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Nutzungsbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Recht auf
Widerruf
Zwischen dem Kunden
- kurz Auftraggeber genannt -
und
Kurt-Hans Hampfe, www.photo-sale.org
- kurz Auftragnehmer genannt –
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit
an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen
werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers
stehen dem Auftragnehmer zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte
etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der
Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht
ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den
ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck; im Zweifel ist der in der Rechnung
angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur
soviel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags)
entspricht.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung,
Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA
(Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim
Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen:
Foto: (c) Kurt-Hans Hampfe / www.photo-sale.org
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild selbst nicht mit einem
Copyrightvermerk versehen ist. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild)
signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorgenannten
Copyrightvermerk beim Lichtbild.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Auftragnehmers. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem
Auftragnehmer bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung
des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn ein ordnungsgemäßer
Copyrightvermerk (Punkt 2.2) erfolgt.
2.5 Im Falle einer Veröffentlichung ist ein kostenloses Belegexemplar
zuzusenden.
3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
3.1 Das Eigentumsrecht am Filmmaterial (digitale Negative = Dateien)
steht dem Auftragnehmer zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen das
vereinbarte Honorar die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Abzüge bzw.
Kopien der Dateien.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm
geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seinem
Copyrightvermerk zu versehen.
3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im
Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei
Ansprüche zu.
4. Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer evtl. erforderlichen Zustimmung abgebildeter
Gegenstände (z. B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Marken, etc.) oder
Personen (z. B. Modelle) hat der Vertragspartner vor der Nutzung zu sorgen. Er
hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos. Der Bildanbieter
haftet in keinem Fall für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter
Personen. Soweit Bilder mit dem Vermerk „model released“ versehen sind, hat der
Fotograf die Zustimmung zur Nutzung eingeholt.
5 Verlust und Beschädigung
5.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung der hergestellten
Aufnahmen (digitale Negative = Dateien) haftet der Fotograf - aus welchem
Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist
auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich
ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der
Fotograf haftet insbesondere nicht für Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für
Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal)
oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden des Auftraggebers.
5.2 Punkt 5.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der
Beschädigung vom Vertragspartner übergebener Vorlagen (Layouts, sonstige
Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände
sind vom Vertragspartner zu versichern.
5.3 Der Auftraggeber haftet für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen
des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstandenen Schäden im
Fotostudio und der technischen oder sonstigen Einrichtung des Auftragnehmers.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er
kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.)
ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen
trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags
frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der
Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen
(fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als
solches keinen Mangel dar.
6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des
Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Fotograf haftet
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in
der Person des Auftragnehmers liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen,
rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen,
Reisebehinderungen etc.
6.4 Terminzusagen des Auftragnehmers bezüglich Lieferung der
Ausbelichtungen bzw. Dateien erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch
ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die auf technische oder terminliche Probleme
Dritter (z. B. Labor) beruhen, übernimmt der Fotograf keine Haftung.
6.5 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.6 Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach
Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller nötigen Unterlagen erfolgen. Nach
Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
6.7 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein
Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung
unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Vertragspartner
ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wie z. B.
Farbdifferenzen bei Nachbestellungen wird nicht gehaftet.
Punkt 5.1 gilt entsprechend.
6.8. Bei Krankheit oder Unfall kann der Auftragnehmer ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurücktreten.
7. Honorar
7.1 Auch ohne schriftlichen Auftrag steht dem Auftragnehmer
ein Honorar zu. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Umsatzsteuer wird gem. § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben.
7.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie
dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter
abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen
gewährt.
7.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte
Änderungen gehen zu seinen Lasten.
7.4 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische
Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für
einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen
Besprechungsaufwand.
7.5 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten
Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht dem Auftragnehmer die
Hälfte des Honorars (bei Aufträgen das vollständige Honorar für das
Fotografieren ohne die Kosten für Ausbelichtungen oder Dateien) zuzüglich aller
tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Falle unbedingt erforderlicher
Terminänderung (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich
erbrachtem bzw. reserviertem Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle
Nebenkosten zu bezahlen.
7.6. Ein Recht zum Widerruf des Auftrages ist gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1
BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotos speziell angefertigt werden oder
auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.
8. Zahlung
8.1 Sofern kein gesondertes Zahlungsziel vereinbart wird, ist die
Rechnung spätestens bei Übergabe der Fotos zur Zahlung fällig. Die Rechnungen
sind ohne jeden Abzug zahlbar. Im Falle der Überweisung gilt die Zahlung erst
mit Gutschrift auf das Konto des Auftragnehmers als erfolgt. Verweigert der
Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder
macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur
Zahlung fällig.
8.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf
berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.3 Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von 5 %
über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
8.4 Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher
Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
8.5 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners
übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt
Nebenkosten.
8.6. Benutzt der Auftraggeber einen Debitoren-Coupon, erfolgt eine
100%-ige Valutierung des Rechnungsbetrages und der Auftraggeber erhält die
Fotos zum sofortigen Download. Am Ende des laufenden Monats wird der valutierte
Betrag zur sofortigen Zahlung in Rechnung gestellt.
9. Fernabsatz-Verträge - das Recht auf Widerruf
9.1
Wird der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und einem Verbraucher auf Lieferung
von Waren oder Erbringung von Leistungen unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen (Fernabsatzvertrag), so kann der
Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
9.2
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Kurt-Hans
Hampfe
Heidekamp 74 a
21244 Buchholz
Telefax: +49 4181 281837
E-Mail: info@photo-sale.org
9.3 Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann
der Verbraucher dem Auftragnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem
Auftragnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie von dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer
Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40 beträgt, hat der
Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht. Ansonsten ist die Rücksendung für den Verbraucher
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
9.4
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer
mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Downloaden).
9.5.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung
von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- zur Lieferung
von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
- zur Lieferung
von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Buchholz
10.2 Es gelten das Urheberschutzgesetz und andere Schutzgesetze. Im
Übrigen ist deutsches Recht anwendbar. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
10.3 Schad- und Klagloshaltung umfassen auch die Kosten
außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
10.4 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder wegen
veränderter Rechtslage unwirksam werden, bleiben die übrigen Regelungen in
Kraft. Anstelle unwirksamer Regelungen treten sodann die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen.
Kurt-Hans Hampfe – Fotodesign, Heidekamp 74 a, 21244 Buchholz, www.photo-sale.org,
Telefon 04181 292230, Fax 04181 281837, Mobil 0176 48180101, info@photo-sale.org
Buchholz, 31.05.2008
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